Sie wollen durch einen auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ein Beschluss, den die Wohnungseigentümer in der letzten Eigentümerversammlung getroffen haben, wirksam ist?
Eine Unwirksamkeit eines WEG-Beschlusses kommt u. a. aus folgenden Gründen in Betracht:
Liegen einer oder auch mehrere dieser Anfechtungsgründe vor, kommt eine Beschlussanfechtung gemäß § 46 WEG in Betracht.
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
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