Beschluss der Eigentümerversammlung:


Anwalt Eigentümerversammlung Mainz

Sie wollen durch einen auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ein Beschluss, den die Wohnungseigentümer in der letzten Eigentümerversammlung getroffen haben, wirksam ist?

 

Eine Unwirksamkeit eines WEG-Beschlusses kommt u. a. aus folgenden Gründen in Betracht:

  • Der Beschluss entspricht nicht dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung.
  • Die in der Teilungserklärung festgelegten Mehrheitsverhältnisse wurden bei der Abstimmung nicht beachtet.
  • Die Eigentümerversammlung war bei der Beschlussfassung nicht beschlussfähig.  

 

Liegen einer oder auch mehrere dieser Anfechtungsgründe vor, kommt eine Beschlussanfechtung gemäß § 46 WEG in Betracht.


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