Sie haben vom Ihrem Vermieter noch keine Nebenkostenabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten? In der Abrechnung wurden Nebenkosten bzw. Betriebskosten auf Sie umgelegt, die Sie nach Gesetz oder Mietvertrag überhaupt nicht tragen müssen? Bei der Umlegung der Kosten wurde ein falscher Verteilungsschlüssel zugrunde gelegt? Ihre monatlichen Vorauszahlungen wurden nicht bzw. nicht vollständig in der Abrechnung berücksichtigt? Sie sind Vermieter und Sie benötigen einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der eine Nebenkostennachzahlung bzw. Betriebskostennachzahlung gegen Ihren Mieter außergerichtlich oder gerichtlich geltend macht?
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
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