Im Mietvertrag wurde eine Untervermietung ausgeschlossen? Ihr Mieter hat das Mietobjekt ohne Ihre Zustimmung an einen Dritten untervermietet? Sie wollen als Vermieter Ihren Mieter deshalb wegen nichtgenehmigter Untervermietung abmahnen oder im Wiederholungsfall ein Kündigung des Mietvertrages aussprechen? Sie benötigen einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihnen bei der Formulierung der entsprechenden Abmahnung oder Kündigungserklärung behilflich ist?
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
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