Sie sind Ehegatte oder direkter Abkömmling des Erblassers und wurden von diesem in einem Testament oder Erbvertrag enterbt?
In diesem Fall könnte Ihnen gemäß der §§ 2303 ff. BGB ein Pflichtteilsanspruch sowie ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft zustehen. Bei der Geltendmachung dieser Ansprüche kann Ihnen ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt helfen.
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
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