Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt und Sie möchten Reparaturkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall als Schadensersatzanspruch gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung geltend machen? Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und Sie möchten Akteneinsicht beantragen? Der eingeschaltete Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt? Ihnen wird Mitverschulden vorgeworfen? Sie benötigen einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihnen bei der Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners behilflich ist?
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
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