Gegen Sie wird wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB - "Unfallflucht") ermittelt? Sie möchten bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen? Sie wollen sich durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt im Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren vertreten lassen? Ihre eigene Haftpflichtversicherung macht nach einem Verkehrsunfall gegen Sie Regressansprüche wegen einer Obliegenheitsverletzung geltend?
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
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