Sie und Ihr Ehegatte haben sich getrennt und wollen sich scheiden lassen? Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau hat nach der Trennung oder nach der Scheidung der Ehe ein höheres Einkommen als Sie?
In diesem Fall könnten Sie einen Unterhaltsanspruch gegen Ihren Ehegatten haben. Bei der Geltendmachung Ihres Anspruches auf Unterhalt ist Ihnen ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt behilflich.
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
Telefon: 06131 / 4809338 - Telefax: 06131 / 9325438 - E-Mail: ra@jawinski.com