Anwalt für Verkehrsrecht:


Anwalt für Verkehrsrecht in Mainz

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski berät in seiner Kanzlei im Oranienhof in Mainz-Gonsenheim Mandanten im Rechtsgebiet Verkehrsrecht. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist er als Anwalt vor sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt. 

Zum Verkehrsrecht gehören die folgenden Themenbereiche:


Schadensersatz:

Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt und Sie möchten Reparaturkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall als Schadensersatzanspruch gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung geltend machen? Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und Sie möchten durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen? Der eingeschaltete Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt? Sie benötigen einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihnen bei der Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners behilflich ist?


Schmerzensgeld:

Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt? Sie haben ein ärztliches Attest über die bei dem Unfall erlittenen Verletzungen? Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigert sich trotzdem, Ihnen ein Schmerzensgeld zu zahlen? Sie benötigen einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, der Ihren Schmerzensgeldanspruch außergerichtlich oder gerichtlich gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung geltend macht?


Schadensregulierung nach Verkehrsunfall:

Sie wollen sich nach einem Verkehrsunfall nicht selbst um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzengeld kümmern? Sie möchten, dass ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt von Anfang an die Korrespondenz mit der Haftplichtversicherung der Unfallverursachers  führt? Wenn der Unfall vom Unfallgegner verursacht wurde und Sie auch kein Mitverschulden trifft, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, Ihnen die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts zu erstatten.


Unfallflucht:

Gegen Sie wird wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB - "Unfallflucht") ermittelt? Sie möchten bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen? Sie wollen sich durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt im Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren vertreten lassen? Ihre eigene Haftpflichtversicherung macht nach einem Verkehrsunfall gegen Sie Regressansprüche wegen einer Obliegenheitsverletzung geltend?


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