Vermächtnis:


Anwalt Vermächtnis Mainz

Sie sind zwar nicht Erbe geworden, aber der Erblasser hat Ihnen in einem Testament oder Erbvertrag einen Vermögensvorteil vermacht?

 

In diesem Fall sind Sie sog. Vermächtnisnehmer und haben gemäß § 2147 BGB einen Vermächtnisanspruch gegen den Erben bzw. die Erbengemeinschaft. Wird Ihr Anspruch nicht freiwillig erfüllt, sollten Sie sich an einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.


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