Sie wollen ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung schon zu Lebzeiten auf Ihre Kinder übertragen, damit diese nach dem Erbfall keine oder weniger Erbschaftssteuer zahlen müssen? Sie wollen sich dabei einen lebenslangen Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten? Sie benötigen hierzu eine Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt?
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