Sie und ihr Ehegatte leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft? Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau hat während der Ehe einen höheren Zugewinn als Sie erzielt?
In diesem Fall könnte Ihnen bei einer Scheidung der Ehe ein Zugewinnausgleichsanspruch gegen Ihren Ehegatten zustehen. Bei der Geltendmachung Ihres Anspruches ist Ihnen ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt behilflich.
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
Telefon: 06131 / 4809338 - Telefax: 06131 / 9325438 - E-Mail: ra@jawinski.com