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Die Höhe der Gebühren für eine Erstberatung ist abhängig vom Rechtsgebiet sowie vom Umfang der Beratung. Wenn Sie Verbraucher sind und im Anschluss keine weitere anwaltliche Tätigkeit (z. B. Schreiben des Rechtsanwaltes an einen Dritten) erfolgt, beträgt die Gebühr für die Erstberatung maximal 190,- EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer).
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, empfehlen wir Ihnen bereits vor der Terminvereinbarung abzuklären, ob die Gebühren für die Erstberatung von Ihrer Rechtsschutzversicherung vollständig übernommen werden.
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
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