Reiserecht:


Rechtsanwalt Thorsten Jawinski - Anwalt für Reiserecht in Mainz

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski ist seit dem Jahr 2004 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung als Anwalt für Reiserecht. Seit dem Jahr 2007 befindet sich seine Kanzlei im Oranienhof in Mainz-Gonsenheim.

Folgende Themen gehören zum Rechtsgebiet Reiserecht:


Minderung des Reisepreises:

Trotz entsprechender Buchung hatte Ihr Zimmer keinen Meerblick? Die Klimaanlage in Ihrem Hotelzimmer hat tagelang nicht funktioniert? Der Zimmerbalkon oder der Pool waren während Ihres Aufenthaltes nicht nutzbar? Sie hatten dreckige Bettwäsche, Ungeziefer im Zimmer oder Schimmel in der Dusche? Ihr Hotel lag direkt neben einer Großbaustelle? Das Essen im Hotelrestaurant war ungenießbar? In diesen Fällen und ähnlichen Fällen könnten Sie gemäß § 651 m BGB dazu berechtigt sein, den Reisepreis zu mindern. Lassen Sie sich hierzu von einem auf Reiserecht spezialisierten Anwalt beraten.


Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude:

Ihre Pauschalreise entsprach nicht dem, was Ihnen Ihr Reiseveranstalter im Reisekatalog oder im Internet versprochen hatte? Ihre Unterkunft hatte weniger Sterne als bei der Buchung angegeben? Sie mussten während der Reise das Hotel oder das Hotelzimmer wechseln? Sie haben sich durch verdorbenes Essen aus der Hotelküche oder der Küche Ihres Kreuzfahrtschiffes eine Lebensmittelvergiftung zugezogen? Wenn Ihre Reise durch Reisemängel dieser Art erheblich beeinträchtigt wurde, könnte Ihnen neben einem Anspruch auf Minderung des Reisepreises auch noch ein Schadenersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude oder nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gemäß § 651 n BGB zustehen. Bei der Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruches ist Ihnen ein auf Reiserecht spezialisierter Rechtsanwalt behilflich.


Fluggastentschädigung:

Ihr Flug wurde annulliert? Sie hatten eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden? Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kann Ihnen in diesen Fällen eine sog. Fluggastentschädigung von bis zu 600,00 € gegen Ihre Airline zustehen. Leider weigern sich viele Fluggesellschaften, ihren Passagieren diese Entschädigung zu zahlen. Oftmals ist es daher erforderlich, dass der Entschädigungsanspruch durch einen auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt gerichtlich geltend gemacht wird.


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