Wohnungseigentumsrecht:


Rechtsanwalt Thorsten Jawinski - Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Mainz

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski ist seit dem Jahr 2004 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Seit dem Jahr 2007 befindet sich seine Kanzlei im Oranienhof in Mainz-Gonsenheim.

Folgende Themen gehören zum Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht:


Teilungserklärung:

Sie wollen wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der Teilungserklärung in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft möglich ist? Sie möchten sich darüber informieren, mit welchen welchen Mehrheitsverhältnissen in einer Eigentümerversammlung ein Beschluss über eine bauliche Veränderung oder Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Instandsetzungsmaßnahmen gefasst werden kann? Sie benötigen einen auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Anwalt, der Ihnen die Unterschiede zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrecht erläutert?


Bechluss der Eigentümerversammlung:

Sie wollen durch einen auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ein Beschluss, den die Wohnungseigentümer in der letzten Eigentümerversammlung getroffen haben, wirksam ist?


Beschlussanfechtung gemäß § 46 WEG:

Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft entspricht nicht dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung? Die in der Teilungserklärung festgelegten Mehrheitsverhältnisse wurden bei der Abstimmung nicht beachtet? Die Eigentümerversammlung war bei der Beschlussfassung nicht beschlussfähig?  In diesen Fällen kommt eine Beschlussanfechtung gemäß § 46 WEG in Betracht. Die entsprechende Anfechtungsklage muss allerdings innerhalb eines Monats beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und binnen eines weiteren Monats begründet werden. Lassen Sie sich hierzu von einem auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Anwalt beraten.


Entziehung des Wohnungseigentums:

Die anderen Wohnungseigentümer haben in der Eigentümerversammlung beschlossen, dass Ihnen Ihr Wohnungseigentum wegen einer schweren Verletzung der Ihnen obliegenden Verpflichtungen gemäß § 18 WEG entzogen wird? Sie wollen sich gegen diesen Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Wehr setzen und diesen anfechten?  Sie benötigen einen auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der vor Gericht Ihre Interessen vertritt?


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