Anwalt für Erbrecht:


Anwalt für Erbrecht in Mainz

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski berät in seiner Kanzlei im Oranienhof in Mainz-Gonsenheim Mandanten im Rechtsgebiet Erbrecht. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist er als Anwalt vor sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt. 

Zum Erbrecht gehören die folgenden Themenbereiche:


Pflichtteil:

Sie sind Ehegatte oder direkter Abkömmling des Erblassers und wurden von diesem in einem Testament oder Erbvertrag enterbt? In einem solchen Fall könnte Ihnen gemäß der §§ 2303 ff. BGB ein Pflichtteilsanspruch sowie ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft zustehen. Bei der Geltendmachung dieser Ansprüche kann Ihnen ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt helfen.


Vermächtnis:

Sie sind zwar nicht Erbe geworden aber der Erblasser hat Ihnen in einem Testament oder Erbvertrag einen Vermögensvorteil vermacht? In diesem Fall sind Sie sog. Vermächtnisnehmer und haben gemäß § 2147 BGB einen Vermächtnisanspruch gegen den Erben bzw. die Erbengemeinschaft. Wird Ihr Anspruch nicht freiwillig erfüllt, sollten Sie sich an einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.


Testament:

Sie möchten ein Testament ("Letzter Wille") errichten und benötigen hierfür eine Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt? Sie möchten eine testamentarische Verfügung widerrufen oder  anfechten? Sie sind Vermächtnisnehmer und wollen Ihren Anspruch auf das Vermächtnis durchsetzen? Sie sind pflichteilsberechtigt und wollen Ihren Pflichtteil geltend machen? Sie benötigen eine Rechtsberatung über den Unterschied zwischen den Begriffen Vorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe und Schlusserbe?


Berliner Testament:

Sie und Ihr Ehegatte wollen sich in einem gemeischaftlichen Testament jeweils gegenseitig zu Alleinerben einsetzen? Erst nach dem Tod beider Ehepartner sollen Dritte (z. B. Ihre Kinder) Ihr Vermögen erben? Diese Gestaltungsform eines Ehegattentestamentes nennen Juristen "Berliner Testament". Bei der Formulierung einer solchen letztwilligen Verfügung kann Ihnen ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt behilflich sein.


Erbvertrag:

Sie möchten einen Erbvertrag abschließen und dort z. B. einen Erbverzicht und einen Verzicht auf den Pflichtteil regeln? Sie möchten den Vertrag vor der notariellen Beurkundung von einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf für Sie negative Vertragsklauseln überprüfen lassen?


Testamentsvollstreckung:

In einem Testament oder Erbvertrag wurde eine Testamentsvollstreckung angeordnet? Sie sind Erbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft und wollen gegen den Testamentsvollstrecker Ansprüche auf Auskunft oder Schadensersatz durchsetzen? Sie benötigen einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt, der Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht vertritt?


Erbschaft:

Sie sind Erbe und gegen Sie werden Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisansprüche geltend gemacht? Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und benötigen Hilfe bei deren Auseinandersetzung? In einem Testament wurde eine Testamentsvollstreckung angeordnet und Sie wollen Ansprüche gegen den Testamentsvollstrecker durchsetzen? Sie benötigen eine Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt, ob Sie eine Erbschaft ausschlagen sollen?


Vorweggenommene Erbfolge:

Sie wollen ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung schon zu Lebzeiten auf Ihre Kinder übertragen, damit diese nach dem Erbfall keine oder weniger Erbschaftssteuer zahlen müssen? Sie wollen sich dabei einen lebenslangen Nießbrauch oder  ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten? Sie benötigen hierzu eine Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt? 


Erbscheinverfahren:

Sie wurden vom Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers angeschrieben und sollen zu einem Erbscheinantrag Stellung nehmen? Gegen Ihren Antrag auf Erteilung eines Erbscheines wurde Widerspruch eingelegt? Sie benötigen einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt, der Ihre Interessen in einem Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht vertritt?


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