Fluggastentschädigung:


Anwalt Fluggastentschädigung Mainz

Ihr Flug wurde annulliert? Sie hatten eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden? 

 

 

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kann Ihnen in diesem Fall eine sog. Fluggastentschädigung von bis zu 600,00 € gegen Ihre Airline zustehen. Leider weigern sich viele Fluggesellschaften, ihren Passagieren diese Entschädigung zu zahlen. Oftmals ist es daher erforderlich, dass der Entschädigungsanspruch durch einen auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt gerichtlich geltend gemacht wird.


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