Sie sind Gläubiger einer Geldforderung? Sie haben bereits einen vollstreckbaren Schuldtitel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss, notarielles Schuldanerkenntnis etc.) gegen Ihren Schuldner? Sie benötigen einen Anwalt, der beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Pfändung der Konten Ihres Schuldners in die Wege leitet? Ein Drittschuldner weigert sich, die sog. Drittschuldnererklärung abzugeben? Sie benötigen eine Rechtsberatung zum Thema Pfändungsschutzkonto?
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
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