Sie sind Gläubiger einer Geldforderung? Sie haben bereits einen vollstreckbaren Schuldtitel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss, notarielles Schuldanerkenntnis etc.) gegen Ihren Schuldner? Sie benötigen einen auf Inkasso spezialisierten Rechtsanwalt, der beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Pfändung des Arbeitslohns Ihres Schuldners in die Wege leitet? Der Arbeitgeber Ihres Schuldners weigert sich, die sog. Drittschuldnererklärung abzugeben?
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
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