Sie und Ihr Ehemann zw. Ihre Ehefrau sind gemeinsam Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung? Sie können sich mit Ihrem Ehegatten nicht darüber einigen, was mit der Immobilie im Falle einer Ehescheidung passieren soll?
In diesem Fall bleibt als letzte Möglichkeit leider oftmals nur die Beantragung einer Teilungsversteigerung bei dem dafür zuständigen Amtsgericht. Mit der Vertretung Ihrer Interessen in einem Teilungsversteigerungsverfahren sollten Sie einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beauftragen.
Rechtsanwalt Thorsten Jawinski, LL.M. - Kurt-Schumacher-Straße 41 B - 55124 Mainz
Telefon: 06131 / 4809338 - Telefax: 06131 / 9325438 - E-Mail: ra@jawinski.com